FAQ – Privatuniversität Schloss Seeburg

FAQ – Privatuniversität Schloss Seeburg

Hier finden Sie alle Informationen rund ums Studium und den Bewerbungsprozess.

Die Studierenden kommen fünfmal pro Semester für zwei aufeinanderfolgende Tage zu uns an die Privatuniversität. Hier besuchen Sie Kurse, legen Prüfungen ab und tauschen sich mit Studienkolleginnen und Studienkollegen, Professorinnen und Professoren und mit Mitarbeiterinnen der Studierendenkanzlei aus.

Zwischen den Präsenzblöcken können Sie Kurse bequem von zu Hause bearbeiten. Dabei haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Unterstützung unserer Lehrkräfte in Anspruch zu nehmen, ohne an feste Öffnungszeiten oder Sprechstundentermine gebunden zu sein.

Derzeit studieren über 1.000 Studierende an der Privatuniversität Schloss Seeburg.

Die Anwesenheit ist in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Die erforderliche Anwesenheit bei allen Modulen mit Anwesenheitspflicht beträgt 100 %. In absoluten Ausnahmefällen (z. B. Spitzensport, berufliche Herausforderungen) kann eine Abwesenheit vor Modulstart beantragt werden.

Das semi-virtuelle Studienkonzept ist unter anderem für Personen, die ein Studium berufsbegleitend absolvieren möchten, konzipiert. Die Empfehlung seitens der Privatuniversität Schloss Seeburg ist jedoch, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Bei einer Vollzeitberufstätigkeit steht die Studierendenkanzlei (studierendenkanzlei@uni-seeburg.at) den Studierenden mit Rat und Tat zur Seite. Es können individuelle Studienverlaufspläne erstellt werden, wodurch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium ermöglicht wird.

Neben dem Standard-Bezahlmodell können Sie auch auf attraktive Finanzierungsmodelle zurückgreifen, um die monatlichen Studiengebühren zu reduzieren. Die aktuellen Studiengebühren alle Studien finden Sie unter Studiengebühren.

Stipendien werden auch für die Studierenden der Privatuniversität Seeburg vergeben. Hier gibt es keine Unterschiede zu öffentlichen Universitäten oder Fachhochschulen. Studierende haben die Möglichkeit, staatliche Studienunterstützungen zu beantragen. Ergänzend dazu werden regelmäßig auch Leistungsstipendien vergeben. Für den Erhalt derselben müssen die Studierenden gewissen Kriterien erfüllen und sich bewerben.

Prinzipiell organisieren sich die Studierenden ihre Unterkunft für ihre Präsenzphasen eigenständig. Hier finden Sie einige Vorschläge für Übernachtungsmöglichkeiten rund um unsere Präsenzstätte in Seekirchen am Wallersee.

Nein, ein Auslandssemester ist nicht verpflichtend. Im Rahmen des Programms Erasmus+ können aber geförderte Auslandssemester- und praktika absolviert werden. Nähere Informationen bekommen Sie in unserem International Office.

Für die Bachelorstudiengänge BWL, Sport- und Eventmanagement sowie Wirtschaftspsychologie gilt folgende Zulassungsvoraussetzung:

  • Allgemeine Universitätsreife (Matura) ODER ein vergleichbarer Bildungsabschluss (§64 Universitätsgesetz 2002)

Für den Bachelor (CE) Management und Future Economics gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife ODER Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und Ausbildungspflicht;
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Eine mindestens zweijährige für das Studium einschlägige Berufserfahrung;
  • Den Nachweis von deutscher oder englischer Sprachkenntnis gemäß Studienverlaufsplan (mindestens B2 Level nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)

Für alle Masterstudiengänge gilt folgende Zulassungsvoraussetzung:

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums ODER eines dem Bachelorstudium gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit 180 ECTS-Punkten
  • In Analogie zu § 63 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 setzt die Zulassung zu einem Studium an der Privatuniversität Schloss Seeburg die Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Gefordert ist hier mindestens ein C1- oder C2-Level nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Für den Master (CE) Sports Leadership und Future Economics gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • einen Abschluss eines Bachelorstudiums oder eines dem Bachelorstudium gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung  mit 180 ECTS-Punkten
  • Mindestens eine zwei-jährige einschlägige Berufserfahrung
  • und Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache

Für den Master of Business Administration gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erfolgreicher Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-Punkten ODER eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Mindestens zweijährige, für das Studium einschlägige, Berufserfahrung

Für das Doktoratsstudium gilt folgende Zulassungsvoraussetzung:

  • Erfolgreicher Master-, Magister- oder Diplom-Abschluss einer anerkannten Universität oder Fachhochschule in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (mind. 300 ECTS-Punkte) ODER erfolgreicher Abschluss eines gleichwertigen Masterstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Nähere Informationen zur Gleichwertigkeit oder zu etwaigen Ausnahmen finden Sie hier

Über die Zulassungsvoraussetzungen für Universitätslehrgänge sowie für Einzelzertifikate können Sie sich ganz einfach per E-Mail an weiterbildung@uni-seeburg.at informieren.

Über die Zulassungsvoraussetzungen für Universitätslehrgänge sowie für Einzelzertifikate können Sie sich ganz einfach per E-Mail an weiterbildung@uni-seeburg.at informieren.

Weitere Informationen:

Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene ECTS-Punkte oder Scheine können Ihnen anerkannt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse müssen zusätzlich Vorkurse absolvieren. Das Masterstudium eröffnet prinzipiell einen Zugang zum Promotionsstudium.

In Analogie zu § 63 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 setzt die Zulassung zu einem Studium an der Privatuniversität Schloss Seeburg die Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Gefordert ist hier mindestens ein B2 oder C1 Level nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Näheres wird in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

Weitere Auskünfte zu den Zulassungsvoraussetzungen erteilt Ihnen gerne unsere Studienberatung per E-Mail an studienberatung@uni-seeburg.at bzw. telefonisch unter der Nummer +43 6212 2626 26.

Das Beratungsgespräch ist eine sehr gute Möglichkeit für Sie, mehr über das Studieren an der Privatuniversität Schloss Seeburg zu erfahren. Dabei werden Sie von unseren Mitarbeiterinnen aus der Studierendenkanzlei individuell und persönlich beraten und es werden Ihre Fragen rund um das Studium beantwortet.

Sie können ein Beratungsgespräch wie folgt vereinbaren:

  • Persönlich
    Im besten Fall besuchen Sie uns auf Schloss Seeburg in Seekirchen oder in der Seestadt Aspern in Wien und lassen sich persönlich vor Ort beraten. Unsere Studienberaterinnen nehmen sich für Sie Zeit und klären gerne all Ihre Fragen.
  • via Skype/via MS Teams
    Da unsere Studierenden nicht nur aus der unmittelbaren Umgebung kommen, bieten wir auch Beratungsgespräche per Skype oder MS Teams an. Auch hier gehen wir individuell auf Ihre Fragen ein.

Vereinbaren Sie am besten noch heute Ihr unverbindliches Beratungsgespräch mit unserer Studienberatung per E-Mail an studienberatung@uni-seeburg.at oder telefonisch unter der Nummer +43 6212 2626 26.

Für alle Bachelorstudiengänge gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 28. Februar, Studienstart mit 15. März (Sommersemester) und der 31. Juli, Studienstart mit 15. September (Wintersemester)
  • eine Nachmeldung für das Sommersemester ist bis 31. März, für das Wintersemester bis 31. Oktober möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro zu entrichten ist
  • die Mitteilung, ob Sie für das gewünschte Studium zugelassen werden können, erfolgt spätestens bis zum 15. März/September für das Sommer- bzw. Wintersemester

Für alle Masterstudiengänge gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 28. Februar, Studienstart mit 15. März (Sommersemester) und der 31. Juli, Studienstart mit 15. September (Wintersemester)
  • eine Nachmeldung für das Sommersemester ist bis 31. März, für das Wintersemester bis 31. Oktober möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro zu entrichten ist
  • die Mitteilung, ob Sie für das gewünschte Studium zugelassen werden können, erfolgt spätestens bis zum 15. März/September für das Sommer- bzw. Wintersemester

Für das Doktoratsstudium gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 01. April für das Sommersemester und der 01. Oktober für das Wintersemester
  • die Mitteilung, ob Sie zu einem Aufnahmegespräch zugelassen werden, erfolgt bis Mitte April für das Sommersemester und bis Mitte Oktober für das Wintersemester

Für alle Weiterbildungsmaster (MBA) gilt:

  • regulärer Anmeldeschluss ist der 10. März für das Sommersemester (Studienstart mit 15. März) und der 31. Juli für das Wintersemester (Studienstart mit 15. September)
  • eine Nachmeldung für das Sommersemester ist bis 15. April und für das Wintersemester bis 31. Oktober möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro zu entrichten ist
  • die Mitteilung, ob Sie für das gewünschte Studium zugelassen werden können, erfolgt spätestens bis zum 15. März für das Sommersemester und bis 15. September für das Wintersemester

Für alle Universitätslehrgänge sowie für Einzelzertifikate gilt:

Weitere Informationen:

  • An der Privatuniversität Schloss Seeburg sind keine Aufnahmetests zu absolvieren, wobei die Privatuniversität Schloss Seeburg die Unterlagen der Bewerbung für einen Studienplatz umgehend prüft, um die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Studium festzustellen.
  • Informationen zu den benötigten Unterlagen für die Einschreibung finden Sie auf der Anmeldeseite.
  • Wir vergeben die Studienplätze ca. drei Wochen nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Abhängig von Ihren akademischen Vorbildungen und Erfahrungen besteht die Möglichkeit, diese für das Studium an der Privatuniversität Schloss Seeburg anzurechnen. Unten finden Sie Anträge auf Anrechnung zu den jeweiligen Studiengängen. Bitte füllen Sie den für Sie einschlägigen Antrag sorgfältig aus und senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an pruefungsamt@uni-seeburg.at zurück. Nach Prüfung des von Ihnen eingebrachten Antrages wird der Prüfungsausschuss festlegen, welche Leistungen Ihnen im Einzelnen angerechnet werden können.

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Privatuniversität Schloss Seeburg unter der Telefonnummer +43 6212 2626 18.

  • Schritt 1
    Bitte füllen Sie online das Anmeldeformular aus und senden es ab. Dadurch werden Ihre Daten in unserer Datenbank aufgenommen.
    Sie erhalten im Anschluss ein automatisches E-Mail mit folgenden Dokumenten: Anmeldebestätigung, Checkliste zur Einschreibung, Übersicht über Ihre Studiengebühren, Leitfaden zum Motivationsschreiben, Allgemeine Studienbedingungen, Datenschutzerklärung und Widerrufserklärung.
  • Schritt 2
    Sie erhalten Post von uns! Wir informieren Sie in einem separaten E-Mail – samt Link zum Hochladen Ihrer Unterlagen – darüber, welche Angaben wir von Ihnen benötigen (Sie finden diese Information ebenso in der Checkliste zur Einschreibung). Einen Leitfaden zur Erstellung des in der Checkliste erwähnten Motivationsschreibens finden Sie ebenso im Anhang der ersten automatisch generierten E-Mail.
  • Schritt 3
    Nach Eingang aller Unterlagen wird von uns geprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei Erfüllung dieser erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail, die Ihnen bescheinigt, dass für Sie ein Studienplatz reserviert ist.
  • Schritt 4
    Am Einschreibetag bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre Daten überprüft werden können und wir Ihnen Ihren Studierendenausweis aushändigen können.
  • Schritt 5
    Ihre Immatrikulation erfolgt dann am Einschreibetag per 15. März für das kommende Sommersemester (Studienstart im Sommersemester) sowie per 15. September für das kommende Wintersemester (Studienstart im Wintersemester) – vorausgesetzt wir konnten die Einschreibegebühr sowie die erste monatliche Studiengebühr von Ihrem angegebenen Konto abbuchen.

Weitere Auskünfte zum Anmeldeverfahren erteilt Ihnen gerne unsere Studienberatung. An diese können Sie sich per E-Mail an studienberatung@uni-seeburg.at oder telefonisch mit +43 6212 2626 26 wenden.